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AGB:
Allgemeine Verkaufsbedingungen
(hier auch als pdf verfügbar)
§ 1 Angebot und Vertragsabschluss
Die vom Besteller unterzeichnete
Bestellung ist ein bindendes Angebot. Wir können dieses Angebot
innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung
annehmen oder innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zusenden.
§ 2 Überlassene Unterlagen
An allen im Zusammenhang mit der
Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z.B.
Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns das Eigentums- und
Urheberrecht vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich
gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dem Besteller unsere
ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des
Bestellers nicht innerhalb der Frist von § 1 annehmen, sind diese
Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.
§ 3 Preise und Zahlung
- In unseren Preisen ist die
Umsatzsteuer enthalten. Liefer- und Versandkosten sind in unseren
Preisen nicht enthalten.
- Die Zahlung des Kaufpreises hat
ausschließlich auf das umseitig genannte Konto zu erfolgen. Der
Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung
zulässig.
- Sofern nichts anderes vereinbart
wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung zu
zahlen. Verzugszinsen werden in Höhe von 5 % über dem jeweiligen
Basiszinssatz p. a. (siehe Anlage 1) berechnet. Die
Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
Für den Fall, dass wir einen höheren Verzugsschaden geltend
machen, hat der Besteller die Möglichkeit, uns nachzuweisen, dass
der geltend gemachte Verzugsschaden überhaupt nicht oder in
zumindest wesentlich niedrigerer Höhe angefallen ist.
§ 4 Aufrechnung und
Zurückbehaltungsrechte
Dem Besteller steht das Recht zur
Aufrechnung nur zu, wenn seine Forderungen rechtskräftig
festgestellt oder unbestritten sind. Zur Aufrechnung gegen unsere
Ansprüche ist der Besteller auch berechtigt, wenn er Mängelrügen
oder Gegenansprüche aus demselben Kaufvertrag geltend macht. Zur
Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur
insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen
Vertragsverhältnis beruht.
§ 5 Lieferzeit
- Soweit kein ausdrücklich
verbindlicher Liefertermin vereinbart wurde, sind unsere
Liefertermin bzw. Lieferfristen ausschließlich unverbindliche
Angaben.
- Der Beginn der von uns angegebenen
Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung
der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht
erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
- Der Besteller kann zwei Wochen
nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins/Lieferfrist
uns in Textform auffordern binnen einer angemessenen Frist zu
liefern. Sollten wir einen ausdrücklichen Liefertermin/eine
Lieferfrist schuldhaft nicht einhalten oder wenn wir aus anderem
Grund in Verzug geraten, so muss der Besteller uns eine angemessene
Nachfrist zur Bewirkung der Leistung setzen. Wenn wir die Nachfrist
fruchtlos verstreichen lassen, so ist der Besteller berechtigt, vom
Kaufvertrag zurückzutreten.
- Kommt der Besteller in
Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige
Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns hierdurch
entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen
ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
Dem Besteller bleibt seinerseits vorbehalten nachzuweisen, dass ein
Schaden in der verlangten Höhe überhaupt nicht oder zumindest
wesentlich niedriger entstanden ist. Die Gefahr eines zufälligen
Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache
geht in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in
Annahme- oder Schuldnerverzug gerät.
- Weitere gesetzliche Ansprüche und
Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
- Wir behalten uns das Eigentum an
der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher
Forderungen aus dem Liefervertrag vor.
- Der Besteller ist verpflichtet,
solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die
Kaufsache pfleglich zu behandeln. Müssen Wartungs- und
Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese
auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum
noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich in
Textform zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand
gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit
der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und
außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu
erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
- Die Be- und Verarbeitung oder
Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets Namens und
im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das
Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der
umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht
gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das
Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes
unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit
der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung.
Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des
Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass
der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so
entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur
Sicherung unserer Forderungen gegen den Besteller tritt der
Besteller auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die
Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen
Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.
- Wir verpflichten uns, die uns
zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben,
soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 %
übersteigt.
§ 7 Gewährleistung und Mängelrüge
- Soweit die in unseren Prospekten,
Anzeigen und sonstigen Angebotsunterlagen enthaltenen Angaben nicht
von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind, sind
die dort enthaltenen Abbildungen oder Zeichnungen nur annähernd
maßgebend.
- Soweit der gelieferte Gegenstand
nicht die zwischen dem Besteller und uns vereinbarte Beschaffenheit
hat oder er sich nicht für die nach unserem Vertrag vorausgesetzten
oder die Verwendung allgemein eignet oder er nicht die
Eigenschaften, die der Besteller nach unseren öffentlichen
Äußerungen erwarten konnten, hat, so sind wir zur Nacherfüllung
verpflichtet. dies gilt nicht, wenn wir aufgrund der gesetzlichen
Regelungen zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind.
- Der Besteller hat zunächst die
Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung
erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die vom Besteller
gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit
unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der
Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Besteller bleibt.
Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises
oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Besteller ausgeschlossen.
Eine Nachbesserung gilt mit dem erfolglosen zweiten Versuch als
fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache
oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.
Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder haben wir die
Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Besteller nach seiner
Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den
Rücktritt vom Vertrag erklären.
- Schadensersatzansprüche zu den
nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Besteller erst
geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder wir
die Nacherfüllung verweigert haben. Das Recht des Bestellers zur
Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den
nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.
- Wir haften unbeschadet
vorstehender Regelungen und der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen
uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die
auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung
unserer gesetzlichen Vertretern oder unserer Erfüllungsgehilfen
beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem
Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die
auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen
sowie Arglist, unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer
Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit wir bezüglich der Ware oder
Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie
abgegeben hat, haften wir auch im Rahmen dieser Garantie. Für
Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder
Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten,
haften wir allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen
Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und
Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
- Wir haften auch für Schäden, die
durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese
Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft,
deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von
besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Wir haften jedoch nur,
soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und
vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht
vertragswesentlicher Nebenpflichten haften wir im Übrigen nicht.
Die in den Sätzen 1 – 3 enthaltenen Haftungsbeschränkungen
gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter,
leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen betroffen
ist.
- Eine weitergehende Haftung ist
ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs
ausgeschlossen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt
ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer
Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und
Erfüllungsgehilfen.
- Die Gewährleistungsfrist beträgt
2 Jahre, gerechnet ab Gefahrübergang.Diese Frist gilt auch für
Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine
Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.
§ 8 Sonstiges
- Dieser Vertrag und die gesamten
Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der
Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts
(CISG).
- Sollten einzelne Bestimmungen
dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke
enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
ANHANG
Anmerkungen:
Transparenzgebot
Dieses Gebot bedeutet, dass eine
Klausel in AGB im Zweifel auch dann unangemessen benachteiligend ist,
wenn sie nicht klar und verständlich ist. Dieses Gebot bedeutet,
dass intransparente Klauseln per se, ohne Hinzutreten einer
inhaltlichen unangemessenen Benachteiligung des Vertragspartners, als
unwirksam zu betrachten sind. Ferner bedeutet dies auch, dass das
Transparenzgebot auch für Preisbestimmungen und
leistungsbeschreibende Klauseln, die grundsätzlich von der
Inhaltskontrolle ausgenommen sind, gilt.
Mängelanzeigepflicht
Für nicht offensichtliche Mängel darf
die Mängelanzeigefrist nicht kürzer als zwei Jahre (bei gebrauchten
Waren: ein Jahr) in den AGB gesetzt werden. Fristbeginn ist der
gesetzliche Verjährungsbeginn.
Aufwendungsersatz bei Nacherfüllung
Der Verkäufer hat gemäß § 439 Abs.
2 BGB die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen
(z. B. Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten) zu tragen.
Diese Pflicht darf durch AGB nicht ausgeschlossen werden.
Beschränkung auf Nacherfüllung
Der Käufer kann bei einer mangelhaften
Sache als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels
oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. Erst wenn die
Nacherfüllung nicht gelingt, nicht möglich oder nicht zumutbar ist,
kann der Käufer – in zweiter Linie – Gewährleistungsrechte
geltend machen: Rücktritt oder Minderung. Beschränkungen allein
auf die Nacherfüllung sind unwirksam, wenn dem anderen Vertragsteil
bei Fehlschlagen der Nacherfüllung das Minderungsrecht aberkannt
wird.
Haftungsbeschränkungen
Jeder Ausschluss oder eine Begrenzung
der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen
Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder
fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder
Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen, ist unwirksam.
Höhe der Verzugszinsen
Ab Beginn des Verzugs schuldet der
Käufer dem Verkäufer zusätzlich zum Kaufpreis Verzugszinsen. Ist
an dem Kaufvertrag ein Verbraucher beteiligt, sei es als Käufer oder
als Verkäufer, beträgt der Zinssatz 5 % über dem Basiszinssatz.
Bei Kaufverträgen zwischen Unternehmern beträgt der Zinssatz 8 %
über dem Basiszinssatz.
Unter
https://www.bundesbank.de/Redaktion/DE/Standardartikel/Bundesbank/Zinssaetze/basiszinssatz.html
können die aktuellen Basiszinssätze ermittelt werden.
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